Tauschbörse KaZaA bleibt am Netz

Trotz richterlicher Androhung einer Geldstrafe erfreut sich die Peer-to-Peer-Tauschbörse weiterhin wachsender Beliebtheit und will aktiv bleiben.

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Von
  • Sven Hansen

Eigentlich sollte es für die Firma FastTrack, deren Technik hinter der Tauschbörse KaZaA steckt, ab 13. Dezember richtig teuer werden: Letzten Monat hatte Richter Orobio de Castro verfügt, dass FastTrack bis zu diesem Zeitpunkt Urheberrechtsverletzungen über das Peer-To-Peer-System unterbinden müsse. Anderenfalls sollte FastTrack täglich ein Strafgeld von 100.000 Gulden (circa 89.000 Mark) bezahlen. Doch der Tausch über Kazaa läuft wie bisher -- Strafgelder wurden nicht bezahlt.

"Daraus könnten Sie ableiten, dass sich die Verhandlungen mit Buma/Stemra in eine Richtung entwickelt haben, die bisher die Zahlung von Strafgeldern überflüssig macht", orakelte FastTrack-Anwalt Christiaan A. Alberdingk Thijm gegenüber US-Nachrichtenagenturen. Tatsächlich waren die angedrohten Strafzahlungen eher ein Nebeneffekt des Prozesses zwischen FastTrack und der niederländischen Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra. Letztere hatte Lizenzverhandlungen mit Kazaa abgebrochen, nachdem in den USA gegen die Tauschbörse eine Klage eingereicht wurde. Durch das Urteil in den Niederlanden wurde Bumra/Stemra verpflichtet, die Verhandlungen wieder aufzunehmen und Kazaa somit den Erwerb von Lizenzen für einen legalisierten elektronischen Musiktausch zu ermöglichen. (sha)