Sozialministerium verbietet Kassen Internethandel mit Arzneimitteln

Das bayerische Sozialministerium hat den Betriebskrankenkassen den Bezug von Medikamenten über Internet verboten.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Das bayerische Sozialministerium hat den Betriebskrankenkassen den Bezug von Medikamenten über Internet verboten. Die Bezirkskrankenkassen hatten einen Vertrag mit einer niederländischen Versandapotheke geschlossen. Das Ministerium untersagte den Kassen auch jede Werbung für den Internethandel mit Medikamenten. Die Versicherten der Betriebskrankenkassen können jetzt apothekenpflichtige Arzneimittel nicht mehr über Internet beziehen. Das Ministerium begründet das Verbot mit einem "fairen Wettbewerb" zwischen den Kassen, der durch den Internethandel nicht gegeben wäre.

Das Sozialministerium vertritt die Auffassung, der Bezug von Medikamenten über das Internet verstoße gegen das Versandhandelsverbot für Arzneimittel. Nach dem deutschen Arzneimittelgesetz dürften Medikamente für den Endverbraucher nur von Apotheken abgegeben werden. Durch einen Versandhandel bestünden "unkalkulierbare Gesundheitsrisiken" für die Patienten. Das Versandhandelsverbot verstoße auch nicht gegen Europäische Recht, da die "Fernabsatzrichtlinie" es Mitgliedstaaten erlaube, den Versand von Medikamenten zu verbieten, argumentierte das Ministerium.

Diese Argumentationslinie dürfte sich allerdings auf Dauer nicht halten lassen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte wiederholt darauf hingewisen, dass der Internet-Versandhandel mit Medikamenten auch in Deutschland erlaubt werden soll. Bereits Ende April hatte sich auch der von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt initiierte "Runde Tisch im Gesundheitswesen", der alle wesentlichen Akteure des Gesundheitswesen versammelt, für die Freigabe des Online-Handels mit Medikamenten ausgesprochen. (wst)