"Mass Dataveillance"-Konferenz in Hamburg

Auf einer internationalen Konferenz in Hamburg diskutieren internationale Juristen und IT-Spezialisten über globale Internet-Rechtsfragen und Datenschutz.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 16 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers
  • Carsten Meyer

Auf der ersten internationalen Konferenz mit der Themenmischung Legal, Security and Privacy Issues in IT (LSPI) diskutieren Juristen und IT-Spezialisten aus aller Welt an drei Tagen in Hamburg darüber, wie Information als immaterielles Gut in einem möglichst einheitlichen Rechtssystem abgebildet werden kann. Initiiert von der Bucerius Law School und Professor Wolfgang Kilian, an einer vorbereitenden Arbeitsgruppe zur UNO-"Convention on the Use of Electronic Communications in International Contracts" beteiligt, wird mit der Tagung die Gründung einer "International Association of Internet Lawyers" initiiert. Schwerpunktmäßig befasst sich die erste Konferenz mit dem Problem von international operierenden Online-Casinos und nationalen Glücksspielgesetzen, der Sicherung des geistigen Eigentums und Warenzeichen sowie den juristisch-regulatorischen Rahmenbedingungen in Asien.

Ein weiteres Thema der Konferenz mit Paper-Präsentationen im Fünfminutentakt ist der Datenschutz und die Bedrohung der Privatsphäre der Anwender durch Spyware. In einer engagiert geführten Diskussion gingen am ersten Tag die Meinungen der Juristen darüber weit auseinander, wie Spyware unterbunden werden kann. So wurde der Vorschlag diskutiert, ob ein weltweites Verbot von Anonymität im Internet einerseits durchsetzbar ist und andererseits wirklich dazu führt, dass Sypware ausgemerzt wird. Die Spannbreite der Diskussion reichte von der US-amerikanischen Position "im Internet bin ich Konsument und ohnehin nicht anonym" bis zum deutschen Gegenstück "zum Recht auf informationelle Selbstbestimmmung gehört das Recht, sich anonym zu bewegen." Einig waren sich hier eher die IT-Fachleute mit der Behauptung, dass ein durch Gesetze verordnetes Verbot der Anonymität technisch schlicht nicht durchsetzbar ist.

Zur aktuellen Lage im Datenschutz machte der Begriff "Mass Dataveillance" die Runde, gebildet aus dem Data-Mining massenhaft anfallender Daten und Surveillance, der Überwachungstechnik. Mit dem Begriff wurde die Frage diskutiert, ob das Schürfen in den Datenbergen zu einer Überwachung des Einzelnen führen kann. Auch hier gingen die Meinungen weit auseinander, weil das Problem anhand der allgegenwärtigen Überwachungskameras diskutiert wurde. So lange die massenhaft anfallenden Bilder routinemäßig gelöscht und nur von automatisierter Software ausgewertet werden, ist die Privatsphäre nicht in Gefahr, so die Position der Befürworter der Dataveillance. Allein das Daten aufgezeichnet und ausgewertet werden, verändert unser Verhalten und ist damit ein Eingriff in die Privatsphäre, lautete die Gegenposition. Detlef Borchers (cm)