Einwohnermeldeamt jetzt auch "drin"

Personensuche im Internet: EWOMA leitet Suchanfragen an das Einwohnermeldeamt weiter und verschickt die Ergebnisse per E-Mail an den Auftraggeber.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 39 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Markus Stöbe

Wer schon immer mal wissen wollte, wohin der ehemalige WG-Partner mit der Gitarre verschwunden ist oder aus sonst einem wichtigen Grund eine bestimmte Personen sucht, bisher aber nie die Zeit hatte ins Einwohnermeldeamt zu laufen, der kann jetzt EWOMA mit dieser Aufgabe betrauen.

Für eine Gebühr von durchschnittlich 12 DM kann man auf der Internetseite der Firma eine oder mehrere Anfragen in Arbeit geben. Benötigt werden dazu die letzte bekannte Adresse der gesuchten Person sowie ihr Geburtsdatum. Sobald die Anfragen dann an die zuständigen Einwohnermeldeämter weitergeleitet wurden und eine Antwort vorliegt, wird die aktuelle Adresse der Person per E-Mail an den Auftraggeber verschickt. Auf Nachfrage von c't beim zuständigen Innenministerium in Baden-Württemberg wurde bestätigt, dass diese Art der Dienstleistung gesetzlich erlaubt sei, sofern der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an den Informationen glaubhaft machen kann. Zwar verlangt die Firma in ihren Online-Formularen keine Begründung für die Suche, die AGB enthalten aber einen Satz, nachdem generell ein berechtigtes Interesse vorliegen muß. (mst)