Datenschützer: Mobilfunkkataster ohne rechtliche Grundlage

Kommunen und Kreise können sich nach Auffassung des Hessischen Datenschutzbeauftragten bei der Erstellung von Mobilfunkkatastern auf keine rechtliche Grundlage stützen.

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  • dpa

Kommunen und Kreise können sich nach Auffassung des Hessischen Datenschutzbeauftragten, Friedrich von Zezschwitz, bei der Erstellung von Mobilfunkkatastern auf keine rechtliche Grundlage stützen. Es fehlten bundesrechtliche Bestimmungen, die die Veröffentlichung von Standortdaten regelten, heißt es in seinem am Dienstag veröffentlichten Schreiben an den Ersten Kreisbeigeordneten des Main-Taunus-Kreises, Hans-Jürgen Hielscher.

Der Main-Taunus-Kreis hatte kürzlich als erster Landkreis in Hessen ein Mobilfunkkataster erstellt, in dem 136 bereits aufgestellte und weitere 101 geplante Sendeanlagen erfasst sind. Mit einer Anfrage bei der Datenschutzbehörde sollte geklärt werden, wie mit den Informationen weiter verfahren werden könne, sagte Hielscher. Er forderte die Gesetzgeber auf, die entsprechenden Bestimmungen zu erlassen. (dpa) / (anw)